Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:
Bestreifung
Observation / Aufklärung
Vorkontrolle (z.B. Straßensperre, Schleuse, etc.)
Stellungen
Einlasskontrolle
Identitätsfeststellung (gegebenenfalls mit Datenabgleich)
Durchsuchungen von Personen oder Sachen (Fahrzeuge, mitgeführte Gegenstände)
Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objektes erhalten bleiben. Anlass für einen Objektschutz sind konkrete Anhaltspunkte oder eine Abstrakte Gefahreneinschätzung.